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Die Hygiene im Friseurberuf

 
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zottel



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BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 13:03    Titel: Die Hygiene im Friseurberuf

Bei der täglichen Arbeit im Salon ergeben sich gesundheitliche Gefahren für den Friseur und den Kunden.

Ansteckende Krankheiten können von einem Kunden auf den anderen übertragen werden. Verletzungen mit Messern, Scheren und Stielkämmen sind leider keine Seltenheit. Die größte Gefahr für die Gesundheit des Friseurs geht jedoch von chemischen Präparaten aus. Sie können die Haut verletzen und sind für die allergischen Kontaktekzeme verantwortlich.
Vorbeugen ist besser als Heilen. Bei konsequenter Einhaltung aller Bestimmungen zur Hygiene, zur Unfallverhütung und zum Allergieschutz bestehen wesentlich geringere gesundheitliche Gefahren. Für Hautallergien gilt leider: Vorbeugen ist möglich - Heilen ist unmöglich.

Unter Hygiene werden alle vorbeugenden Maßnahmen zusammengefaßt, die der Gesunderhaltung des Menschen dienen:
· Abwehr von schädlichen Einflüssen, z.B. Abtöten von Krankheitserregern, Verhinderung von Übertragungen und
· Erhöhung der Widerstandsfähigkeit
gegenüber schädlichen Einflüssen, z.B. Schutzimpfung, gesunde Ernährung.
Die persönliche Hygiene. Jeder einzelne ist für die Erhaltung seiner Gesundheit selbst verantwortlich. Hierzu gehören z.B. ausreichender Schlaf, persönliche Sauberkeit und gesunde Ernährung. Die Kleidung, insbesondere die Schuhe, sollten bequem und praktisch sein. Textilien aus Naturfasern und Schuhe aus Leder leiten den Schweiß nach außen ab. Häufiges Vorbeugen belastet den Rücken, ständiges Stehen fördert die Bildung von Krampfadern. Sport und Bewegung gleichen die körperlichen Belastungen aus und sorgen für Entspannung.
Auch psychische Faktoren haben Einfluß auf das körperliche und seelische Wohlbefinden. Die Psychohygiene befaßt sich mit den Zusammenhängen zwischen psychischen Belastungen und der Gesundheit. So können Streß, Ärger und Ängste krankmachen. Magenschmerzen vor Prüfungen sind ein bekanntes Beispiel hierfür. Dagegen machen z.B. Erfolgserlebnisse im Beruf und Anerkennung durch den Ausbilder zufrieden. Das Selbstwertgefühl wird gesteigert, und die
krank sind. Dann sind sie bereit, ihr Leben radikal zu ändern. Viel vernünftiger ist es aber, den Tagesablauf gesundheitsbewußt zu gestalten.
Die öffentliche Hygiene. Die Gemeinden und der Staat sind für die Gesunderhaltung ihrer Bürger mitverantwortlich. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können als öffentliche Hygiene bezeichnet werden. Die Gemeinden sind z.B. zuständig für

· Abfallbeseitigung und Straßenreinigung,
· Errichtung von Sportplätzen, Hallenbädern und Erholungsgebieten,
· Schutzimpfungen, Reihenuntersuchungen und Seuchenbekämpfung.

Der Staat erläßt Bestimmungen und Gesetze zur

· Reinhaltung von Boden, Wasser und Luft,
· Berufshygiene für Berufe, von denen gesundheitliche Gefahren ausgehen können (Hygieneverordnungen, Bundesseuchengesetz).

Die Berufshygiene für den Friseur. Die Hygiene für das Friseurhandwerk wird durch Gesetze und Verordnungen bestimmt.
Bundesseuchengesetz. Im § 3 werden gefährliche Infektionskrankheiten aufgeführt, wie z. B. Tollwut, Diphtherie, Hepatitis, Malaria und Typhus. Personen, die an diesen Krankheiten leiden oder krankheitsverdächtig sind, müssen den Gesundheitsämtern gemeldet werden und deren Weisungen befolgen.

Arbeitsstättenverordnung. Sie schreibt vor, wie gewerblich genutzte Räume beschaffen sein müssen, damitvon ihnen keine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Für das Friseurhandwerk gelten Bestimmungen zur Lüftung, Beleuchtung, Beschaffenheit von Fußböden und Wänden sowie zur Reinhaltung der Räume.

Hygieneverordnung. Die Immunschwächekrankheit Aids ist im Bundesseuchengesetz nicht als meldepflichtige Krankheit aufgeführt. Deshalb haben die Bundesländer für Berufe, bei deren Ausübung der Aids-Erreger übertragen werden kann, Hygieneverordnungen erlassen. Davon betroffen sind auch Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger. Die wichtigste Verordnung (§ 2 Absatz 3) besagt, daß Werkzeuge, mit denen die Haut verletzt werden kann, nach jedem Gebrauch desinfiziert werden müssen. Zur Desinfektion dürfen nur virusinaktivierende (Virus unschädlich machende) Mittel und Verfahren angewendet werden (§ 3).
Im übrigen ist der Friseur verpflichtet, die „allgemein anerkannten Regeln der Hygiene" (§ 2 Absatz 1) zu beachten. Sie ergeben sich aus den Ansprüchen des kritischen Kunden, der Verantwortung des Friseurs und den gesetzlichen Bestimmungen.
Die vier Hygienegrundregeln für das Friseurhandwerk. Aus den gesetzlichen Bestimmungen lassen sich die folgenden Hygienegrundregeln ableiten:

1. Sauberkeit. Halten Sie Hände, Werkzeuge, Textilien und Räume sauber. Schmutz ist ein idealer Nährboden für Krankheitserreger.
2. Behandlung kranker Kunden. Kunden mit ansteckenden Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes und Kunden mit ansteckenden Hautkrankheiten oder Kopfläusen dürfen im Friseursalon nicht bedient werden. Verlangen Sie im Zweifelsfall ein ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis.

3. Desinfektion. Desinfizieren Sie Hände, Werkzeuge und Textilien und verbrennen Sie Haare und Halskrausen, falls der Verdacht besteht, daß Sie einen unter Punkt 2 aufgeführten Kunden bedient haben.

4. Arbeitsverbot für infizierte Personen. Wer an den im Bundesseuchengesetz aufgeführten Infektionskrankheiten leidet oder die Erreger ausscheidet, darf nicht im Friseurbetrieb arbeiten. Der zuständige Amtsarzt schreibt Sie arbeitsunfähig, solange von Ihnen eine Infektionsgefahr ausgeht.

Die Erreger der Infektionskrankheiten

Bis ins 19. Jahrhundert standen die Menschen den Infektionskrankheiten hilflos gegenüber. Der Pest fielen von 1349 bis 1351 in Europa 25 Millionen Menschen zum Opfer, ein Viertel der damaligen Bevölkerung. Cholera und Pocken traten ebenfalls als Seuchen auf und führten zum Tode von Millionen von Menschen.

Für die Infektionskrankheiten wurden verschiedene Erklärungen gesucht. Sie wurden als Strafe Gottes oder als Teufelswerk bezeichnet. Für ihre Verbreitung machte man die schlechte Luftverantwortlich, und zu ihrer Bekämpfung dienten Duftstoffe und Essenzen. Von der Entdeckung der ersten Mikroorganismen im 17. Jahrhundert bis zur Erkenntnis, daß von ihnen krankmachende Wirkungen ausgingen, vergingen nochmals mehr als 200 Jahre. Erst dann konnte den Infektionskrankheiten durch Sauberkeit, Desinfektion und Verbesserung des Immunsystems gezielt begegnet werden.
Neben den Erregern der Infektionskrankheiten gibt es für die Natur und den Menschen eine Vielzahl nützlicher Mikroorganismen. So werden die Bakterien auf der Haut, den Schleimhäuten und im Verdauungstrakt, die für die Funktionen des Körpers nützlich sind, als körpereigene Flora bezeichnet.

Die Mikroorganismen, auch Mikroben oder Keime genannt, werden in Bakterien, Viren und Pilze unterteilt.
Bakterien sind einzellige Lebewesen, die sich durch Teilung vermehren. Sie verfügen über einen eigenen Stoffwechsel. Die Krankheitserreger unter den Bakterien scheiden für Menschen giftige Stoffwechselprodukte, die sogenannten Toxine, aus. Ein Teil der Bakterien kann sich bei ungünstigen Lebensbedingungen in Sporen verwandeln und in dieser Form bei extremen Bedingungen lange überleben.

Bei einer Infektion dringen Krankheitserreger durch die Körperöffnungen, die Schleimhäute oder die geschädigte Haut in den Organismus. Sie werden mit dem Blut durch den gesamten Körper befördert und besiedeln die Gewebe, die für sie die günstigsten Lebensbedingungen aufweisen. Körpereigene Abwehrkräfte versuchen, die Krankheitserreger unschädlich zu machen. Werden die Abwehrkräfte überwunden, entsteht die Krankheit. Die Zeit zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit wird als Inkubationszeit bezeichnet. Sie beträgt z.B. bei der Bartflechte zwei bis drei Wochen. Nach der Art der Übertragung werden zwei Hauptformen der Infektion unterschieden.
Die direkte Infektion. Die Krankheitserreger werden unmittelbar von einem Menschen zum anderen übertragen durch:

· Tröpfcheninfektion. Einatmen von ausgehusteten Tröpfchen, die mit Keimen belastet sind.

· Kontaktinfektion. Übertragung durch körperliche Kontakte wie Händeschütteln, Küssen, Geschlechtsverkehr.
Die direkte Infektion kann nur durch Unterbrechung der Infektionswege vermieden werden (Mundschutz, Kondome, Handschuhe).

Alle Desinfektionsmaßnahmen im Friseurbereich dienen der Verhinderung von Schmierinfektionen.
Eine Form der Schmierinfektion ist die Selbstinfektion mit eigenen Krankheitserregern. Die Erreger des Schnupfens gelangen durch bereits benutzte Taschentücher wieder in den Körper. Die Erreger der Akne werden mit den Händen auf gesunde Hautbereiche übertragen und rufen dort Akneherde hervor.

Desinfektion im Friseurhandwerk

Desinfektion bedeutet Unschädlichmachen von Krankheitserregern. Das Bundesseuchengesetz verpflichtet den Friseur, alle zur Bedienung benutzten Gegenstände und seine Hände zu desinfizieren, sofern der Verdacht besteht, daß sie mit Krankheitserregern besiedelt sind.
Nach der Hygieneverordnung müssen alle Schneidewerkzeuge nach jedem Gebrauch mit virusinaktivierenden Substanzen desinfiziert werden.
Vor und nach Hauteingriffen, wie z.B. dem Entfernen von Millen und entzündlichen Komedonen, müssen die Hautoberfläche sowie die Hände desinfiziert werden.
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